Wer·be·tex·ter
ˈvɛrbətɛkstɐ,Wérbetexter/
Substantiv, maskulin [der]
jemand, der Werbetexte entwirft
ALLGEMEINE GESCHÄFTS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Marc Dannenbaum (im Folgenden „der Texter“):
I. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
II. Gegenleistung / Eigenleistungen / Fremdleistungen
1. Die im Angebot des Texters genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsinhalte unverändert bleiben. Die Preise des Texters enthalten keine Umsatzsteuer, welche dem Endpreis hinzuzusetzen ist.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden zusätzlich abgerechnet, das ergänzte Werk wird im Büro des Texters zur Verfügung gestellt. Sie sind grundsätzlich zusätzlich abzugelten und zwar mit dem für den Auftrag zuvor vereinbarten Stundenlohn (mindestens aber 50,00 Euro pro Stunde zzgl. Der Umsatzsteuer)
3. Konzepte, Textentwürfe, Recherchen, Interviews, Fotos und Beratungsleistungen, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnitts IX und X gelten entsprechend.
4. Grundsätzlich ist eine Zahlung in Höhe von 30 % der Bruttoauftragssumme bei Vertragsschluss fällig. Weitere 30 % der Bruttoauftragssumme sind zahlbar nach Abnahme der Textentwürfe, die übrigen 40 % bei Auftragsbeendigung.
5. Grundsätzlich wird der Texter die Arbeiten in seinem eigenen Unternehmen durchführen, er ist jedoch befugt, das Korrekturlesen von Texten und Rechercheleistungen an Dritte zu übergeben. Bestimmte Aufträge wie z. B. Druckaufträge werden in Abstimmung mit dem Kunden an Druckunternehmen weitergereicht, und der Kunde schließt direkt mit dem Druckunternehmen einen Vertrag ab. In diesem Falle bestimmen sich die Rechte und Pflichten gemäß dem zwischen dem Auftraggeber und den Dritten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen.
6. Reise- und Fahrtkosten, insbesondere der auf Grund einer Reise verursachte Zeitaufwand, Übernachtungen und, bei Reisen von mehr als vier Stunden auch die Verpflegung, werden gesondert berechnet.
III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer) ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Vergütung der Leistungen des Texters setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Recherchehonorar (Literatur, Broschüren, Web, Interviews, Briefings …).
b) dem Textentwurfshonorar bzw. dem Konzepterstellungshonorar im Fall von Konzeptaufträgen.
c) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar).
1.1. Die Vorlage von Konzepten oder Textentwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Kosten errechnen sich gemäß dem Stundenaufwand, welcher der Regelung in II.2. zu Grunde liegt.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Texter seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI.3 nicht nachgekommen ist.
3. Zahlungsverzug
a) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches durch eine nach Vertragsschluss eingetretene oder bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Texter Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, aber noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen, sofern der Auftraggeber nicht einen angemessenen Vorschuss leistet. Die Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
b) Bei Mahnung nach Zahlungserinnerung wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 12,00 erhoben.
c) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
IV. Lieferung
1. Den Versand nimmt der Texter für den Auftraggeber – soweit beauftragt – mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Liefertermine oder den Verzug auslösende Ereignisse sind nur dann maßgeblich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin oder andere den Verzug auslösende Ereignisse der Schriftform.
3. Gerät der Texter mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Texters als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, absichtsvolle Beschädigung durch Dritte sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftraggebers Eigentum des Texters.
6. Dem Texter steht an vom Auftraggeber angelieferten Manuskripten, Medien und sonstigen Quellen und Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Bei Druckaufträgen behält sich der Texter 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor.
V. Beanstandungen
1. Der Texter hat die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Leistung – sowohl im Falle der Eigenlieferung wie auch Fremdlieferungen – gemäß den vertraglichen Regelungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich innerhalb von einer Woche zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Leistung das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Texter nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft fehlt oder dem Texter oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten, die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung zu Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Texter nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
VI. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter 10 bis 20 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
VII. Verwahrung, Versicherung
1. Manuskripte, Vorlagen zu Reproduktionen, datengespeicherte Manuskripte, Korrektur- und Filmläufe, Tonaufnahmen, Archivalien und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände oder Quellen sowie Halb- und Fertigungserzeugnisse werden nur 3 Monate über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Aufbewahrung von datengespeicherten Arbeiten werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung länger als 3 Monate archiviert. Der Texter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jedoch nur bis max. 2.500,00 Euro, im Übrigen jedoch nur für die Kosten der gewöhnlichen Wiederherstellung, soweit der Auftraggeber eine Sicherungskopie erstellt hätte, d. h. Wiederherstellungswert.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Texter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
4. Grundsätzlich wird der Auftraggeber von jedem der Auftragnehmerin übergebenen Material, Daten, Informationen, d. h. insbesondere Fotos, Logos, Grafiken oder jeglichem anderen Material auf eigene Kosten eine reproduzierbare Kopie herstellen und bei sich sorgfältig verwahren.
VIII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
IX. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder dem Texter erteilte Konzept- oder Text- oder Fotoauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
2. Für die Konzepte, Texte und Fotos als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3. Die Konzepte, Texte und Fotos dürfen einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Texters und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
5. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das einfache Recht, die Konzepte, Texte und Fotos im vereinbarten Rahmen zu nutzen.
6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
7. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Texter von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
8. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer bezüglich jeder dem Auftragnehmer von ihm oder durch Dritte in seinem Auftrag bereit gestellten rechtlich geschützten Werke, dass diese bezüglich der auftragsgemäßen Nutzung frei von Rechten Dritter sind.
10. Der Texter weist den Auftraggeber auf die beschränkte Haftung der Verwertungsgesellschaften, soweit diese dem Auftragnehmer Lizenzen zur Verfügung gestellt haben. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Verhältnis zu Dritten von Ansprüchen frei.
X. Impressum
Der Texter kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf sich hinweisen.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Texters.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3.Anwendbares Recht ist das deutsche Recht.
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